Sonderbedingungen für das Online-Banking

A. Allgemeine Informationen und Informationen zum Fernabsatz von Finanzdienstleitungen

Der nachfolgende Abschnitt enthält allgemeine Informationen über die CA Consumer Finance S.A. (nachfolgend "Bank") und die Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking der Bank. Insbesondere sind Informationen über die Besonderheiten von Verträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Brief, Fax, Internet etc.) abgeschlossen werden (Fernabsatzverträge) nachfolgend aufgeführt:

1. Name und Anschrift der Bank

CA Consumer Finance S.A.
(französische Aktiengesellschaft nach französischem Recht)
1 rue Victor Basch
91300 Massy
Frankreich

Postfach in Deutschland:

Crédit Agricole Consumer Finance – Einlagenservice,
Postfach 17 65, 55387 Bingen

Telefon:
Mit der Zentrale verbunden werden (Frankreich):
00 33 1 60 76 36 36
Für Fragen zum Festgeld: 0800-0003816
E-Mail: kontakt@service.cacf-festgeld.de

2. Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank

Stéphane Priami (Directeur Général - Generaldirektor)
CA Consumer Finance S.A. (französische Aktiengesellschaft nach französischem Recht)
1 rue Victor Basch
91300 Massy
Frankreich

3. Hauptgeschäftstätigkeit der Bank

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art nach Artikel L. 311-1 des französischen Gesetzes über Geldwesen und Finanzen (Code Monétaire et Financier) mit Ausnahme der Anschaffung und der Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) sowie der Verwahrung und der Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft).

4. Zuständige Aufsichtsbehörde

L’Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR), 61 rue Taitbout, 75436 Paris Cedex 09, Frankreich (im Internet unter www.acpr.banque-france.fr).
Darüber hinaus ist die Bank ein französischer Versicherungsvermittler (société de courtage d'assurance), registriert bei der französischen ORIAS (Organisme pour le Registre des Intermédiaires d'Assurance) unter der Nr. 07 008 079 (im Internet unter www.orias.fr).

5. Eintragung im Handelsregister

Handelsregister (registre du commerce et des sociétés (RCS)) in Evry (Frankreich), SIREN Nr. 542 097 522

6. Umsatzsteueridentifikationsnummer

Französische Umsatzsteueridentifikationsnummer FR 84 542 097 522

7. Vertragssprache / Vertragstext

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis, die Informationen über den Fernabsatz und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Die Vertragsbedingungen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Dem Kunden steht das Recht zu, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung dieser Vertragsbedingungen in Textform zu verlangen.

8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht nach Ziffer 6(1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; dies gilt ebenso für die Aufnahme von Beziehungen zwischen dem Kunden und der Bank vor Abschluss des Vertrags. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel; Gerichtsstand ist damit der Wohnsitz des Kunden; der Kunde kann die Bank aber auch an den für sie zuständigen Gerichten in Frankreich verklagen.

9. Außergerichtliche Streitschlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für den Anleger nicht die Möglichkeit, den deutschen Ombudsmann der privaten Banken oder eine andere deutsche Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Die Bank nimmt an Verfahren vor diesen Stellen nicht teil. Jedoch besteht für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank für den Anleger die Möglichkeit, den französischen Mediator der Banken in Frankreich (diese Stelle entspricht dem deutschen Ombudsmann) anzurufen. Die Bank nimmt an diesem Verfahren teil. Das Verfahren vor dem französischen Mediator ist für den Verbraucher kostenlos. Die Beschwerde ist zu richten an: Monsieur le Médiateur de l‘ASF 75854 Paris Cedex 17 Frankreich Internet: https://saisirlemediateur.asf-france.com/ Die Verfahrensordnung wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Sollte der Anleger eine Bearbeitung seiner Beschwerde auf anderem Wege wünschen, so besteht für ihn ferner die Möglichkeit, sich direkt an die Online-Streitbeilegungsstelle der Europäischen Kommission zu wenden. Eine Beschwerde kann der Anleger auf diesem Wege unter folgendem Link einreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

10. Zustandekommen des Vertrages

Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking ab, indem er im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zur Anlage von Festgeld auf der Webseite der Bank das Ankreuzkästchen "Ja" neben dem Satz "Ich beantrage hiermit mein gebührenfreies Online-Banking und stimme dessen Bedingungen zu" auswählt, diese Erklärung elektronisch an die Bank übermittelt und diese ihr zugeht. Der Vereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking kommt zustande, wenn der Kunde nach initialer erfolgreicher Authentifizierung Zugriff auf alle Funktionen des Online-Bankings erhält. Voraussetzung für die Annahme des Angebots (d.h. den Vertragsabschluss) ist außerdem die abschließende Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung durch den Kunden. Soweit für die Bank zur Erfüllung ihrer Pflichten aus den französischen Geldwäschevorschriften (inkl. Know-Your-Customer (Kenne Deinen Kunden) Anforderungen) erforderlich, kann die Bank neben der Identitätsfeststellung die Vorlage weiterer Informationen und die Vorlage weiterer Dokumente vom Kunden vor Vertragsabschluss verlangen.

11. Wesentliche Leistungsmerkmale

Das Online-Banking ermöglicht es dem Kunden seine Festgeldkonten zu verwalten und der Bank über den Postbereich des Online-Bankings Mitteilungen und Erklärungen an den Kunden zu übermitteln. Die Einzelheiten regeln die "Bedingungen für das Online-Banking der CA Consumer Finance S.A.". Über das Online-Banking können insbesondere die folgenden Funktionen genutzt werden: Sperrung des Zugangs oder der Referenzmobiltelefonnummer, Änderung persönlicher Daten, Erhalt und Übermittlung von Nachrichten und Informationen durch die Bank, Einsehen des aktuellen Finanzstatus und des Online Saldos sowie zusätzliche Angaben zu den Festgeldkonten. Zudem kann der Kunde weitere Kontoeröffnungsanträge über das Online-Banking stellen.

12. Preise und Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

Die Zugangsberechtigung für das Online-Banking der Bank ist entgeltfrei.
Eigene Kosten des Kunden, die nicht bei der Bank anfallen (z.B. eigene Kosten für Telefon, Internet, Porto), trägt der Kunde.
Steuerpflichtige Einkünfte entstehen durch die Teilnahme am Online-Banking unmittelbar nicht. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. an seinen steuerlichen Berater wenden.

13. Zusätzliche Telekommunikationskosten

Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten bei der Bank an. Eigene Kommunikationskosten trägt der Kunde.

14. Zahlung und Erfüllung des Vertrages / Vorrangregelung

Für die Teilnahme am Online-Banking sind keine Zahlungen des Kunden an die Bank zu leisten. Durch die Abgabe der elektronischen Willenserklärung für den Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die Bank vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen beginnt. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Teilnahmevereinbarung durch Bereitstellung der Online-Banking Funktionalitäten. Für die Erfüllung der Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts, die nachfolgenden "Bedingungen für das Online-Banking der CA Consumer Finance S.A." in Abschnitt B sowie die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Bank. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorgenannten Dokumenten gilt die folgende Vorrangregelung (mit abnehmender Reihenfolge): Bestimmungen dieses Abschnitts, nachfolgende "Bedingungen für das Online-Banking der CA Consumer Finance S.A.", "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Bank.

15. Leistungsvorbehalt

Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, außer dieser ist ausdrücklich vereinbart.

16. Mindestlaufzeit und Kündigung

Für die Teilnahmevereinbarung für das Online-Banking gilt keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann die Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Es gelten die in Nr. 18 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Bank vereinbarten Kündigungsregeln.

17. Widerrufsbelehrung

Mit Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-Banking hat der Kunde ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Informationen. Bei mehreren Widerrufsberechtigten steht das Widerrufsrecht jedem einzeln zu.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246 b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Crédit Agricole Consumer Finance – Einlagenservice, Postfach 17 65, 55387 Bingen; E-Mail: kontakt@service.cacf-festgeld.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragsänderung auf diese Reihenfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

B. Bedingungen für das Online-Banking der CA Consumer Finance S.A.

Für die Nutzung des von der CA Consumer Finance (nachstehend: "Bank") ermöglichten Online-Banking gelten die folgenden Sonderbedingungen neben den Regelungen im jeweiligen Kontoeröffnungsantrag sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das online Festgeld-Geschäft (AGB) und den Bedingungen für das Einlagengeschäft der Bank.

1. Leistungsangebot

1.1. Der Kunde kann bestimmte Vorgänge mittels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels Online-Banking abrufen. Die Kunden sind im Hinblick auf das Festgeldkonto nicht berechtigt, gemäß § 675f Absatz 3 BGB Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste im Sinne der § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen, da es sich bei dem Festgeldkonto nicht um ein Zahlungskonto i.S. des § 1 Absatz 17 ZAG handelt.

1.2. Der persönliche Online-Banking-Bereich dient dem Kunden hauptsächlich dazu, seine Festgeldkonten zu verwalten. Zu den angebotenen Funktionalitäten des Online-Bankings gehört unter anderem die Sperrung des Zugangs oder der Referenzmobiltelefonnummer, die Änderung persönlicher Daten (wie Anschrift und Kontaktdaten) sowie der Erhalt und die Übermittlung von Nachrichten und Informationen durch die Bank. Zum Leistungsangebot gehört darüber hinaus die Möglichkeit des Kunden, weitere Kontoeröffnungsanträge online zu stellen.

1.3. Der Kunde kann im Online-Banking-Bereich den aktuellen Finanzstatus einzusehen. Im Finanzstatus wird eine Liste mit allen Produkten des Kunden sowie die dazugehörige Kontonummer, der Status und der Online Saldo des jeweiligen Produktes angezeigt. Für jedes Konto kann wiederum aus dieser Ansicht in die Umsatzansicht gewechselt werden.
In der Übersicht für Festgeldkonten werden darüber hinaus zusätzliche Angaben, wie der Eröffnungstag des Kontos, Laufzeitende, Laufzeit und Zinssatz p.a., angezeigt. Von dieser Übersicht kann ebenfalls in die Umsatzansicht für das jeweilige Festgeldkonto gewechselt werden.

2. Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking

2.1. Der Kunde kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat.

2.2. Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten personalisierten Instruments oder Verfahrens, einschließlich der Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann.
Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegenüber der Bank als berechtigter Kunde ausweisen und auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen).

2.3. Authentifizierungselemente sind

  • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z.B. persönliche Identifikationsnummer (PIN) bzw. Passwort), und
  • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z.B. Gerät zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern (TAN), die den Besitz des Kunden nachweisen, wie das Referenzmobiltelefon).

2.4 Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement und den Nachweis des Besitzelements an die Bank übermittelt, soweit dies im Einzelfall notwendig ist.

3. Zugang zum Online-Banking

3.1. Der Kunde erhält Zugang zum Online-Banking der Bank, wenn

  • er seine Online Banking ID und
  • seine PIN (als Passwort) angibt und
  • keine Sperre des Zugangs (siehe Ziffern und 6 dieser Bedingungen) vorliegt.

Nach Gewährung des Zugangs zum Online-Banking kann auf Informationen zugegriffen und die Funktionalitäten des Online-Banking in Anspruch genommen werden.

3.2. Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG sowie für bestimmte Funktionalitäten (z.B. Änderung der PIN) fordert die Bank den Kunden auf, sich unter Verwendung eines weiteren Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum Online-Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Auch wird alle 90 Tage zusätzlich zur PIN (Passwort) noch eine TAN abgefragt.

3.3 Nach Beendigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank werden die Funktionalitäten des Online-Bankings für weitere 460 Kalendertage zur Verfügung gestellt. Dies gibt dem Kunden etwas Zeit, die von den deutschen Steuerbehörden geforderte Zinsbescheinigung zu beschaffen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Bank berechtigt, den Zugang zu allen Funktionalitäten des Online-Bankings zu sperren.

4. Sorgfaltspflichten des Kunden

4.1. Schutz der Authentifizierungselemente

4.1.1. Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Ziffer 4.1.2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Ziffer 4.1.3 dieser Bedingungen).

4.1.2. Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Kunde vor allem Folgendes zu beachten:

(i) Wissenselemente, wie z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere

  • nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,
  • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
  • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und
  • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. mobiles Endgerät) dient.

(ii) Besitzelemente, wie z.B. das mobile Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere

  • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Kunden (z.B. Referenzmobiltelefon) nicht zugreifen können, und
  • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden.

4.1.3. Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Referenzmobiltelefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Kunde diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.

4.2. Sicherheitshinweise der Bank
Der Kunde muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten.

5. Sperranzeigepflichten

5.1. Stellt der Kunde

5.1.1. den Verlust oder den Diebstahl des Referenzmobiltelefons, oder

5.1.2. die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authentifizierungselements fest, muss der Kunde die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Kunde kann eine solche Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kommunikationskanäle abgeben.

5.2. Der Kunde muss bei Verlust oder Diebstahl des Referenzmobiltelefons die Nummer seines Referenzmobiltelefons entweder selbst online sperren oder sich an das Call Center der Bank wenden, damit die Bank die Sperrung vornimmt.

5.3. Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizierungselements unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

5.4. Hat der Kunde den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines seiner Authentifizierungselemente, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben. Bei Missbrauchsverdacht muss der Kunde seinen kompletten Online-Banking Zugang entweder selbst online sperren oder sich an das Call Center der Bank wenden, damit die Bank die Sperrung vornimmt.

6. Nutzungssperre

6.1. Sperre auf Veranlassung des Kunden

Die Bank sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Ziffer 5 dieser Bedingungen,

  • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Kunden oder
  • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

6.2. Sperre auf Veranlassung der Bank

6.2.1. Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Kunden sperren, wenn

  • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,
  • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Kunden dies rechtfertigen oder
  • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht.

6.2.2. Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde.

6.3. Aufhebung der Sperre

Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

7. Haftung

7.1. Haftung der Bank bei nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Änderungen kundenspezifischer Informationen

Die Bank haftet bei einer nicht autorisierten Änderung, oder einer nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Änderung der kundenspezifischen Informationen (wie z.B. Änderung der Kontaktdaten, Änderung der PIN) für den hieraus entstandenen Schaden.

7.2. Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seiner Authentifizierungselemente

7.2.1. Haftung des Kunden bei nicht autorisiertem Zugriff und Änderung der kundenspezifischen Informationen vor der Sperranzeige

(i) Beruht ein nicht autorisierter Zugriff und eine Änderung kundenspezifischer Informationen vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden, sofern der Verlust, das Abhandenkommen oder die sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungselements auf einer fahrlässigen oder schuldhaften Handlung des Kunden beruht.

(ii) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 7.2.1(i) verpflichtet, wenn es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungselements vor dem nicht autorisierten Zugriff und der Änderung zu bemerken.

(iii) Kommt es vor der Sperranzeige zu einem nicht autorisierten Zugriff und einer Änderung kundenspezifischer Informationen und hat der Kunde in betrügerische Absicht gehandelt oder seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abweichend von Absatz (ii) den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er eine seiner Sorgfaltspflichten nach

  • Ziffer 4.1.2, oder
  • Ziffer 5

dieser Bedingungen verletzt hat.

(iv) Abweichend von den Absätzen (i) und (iii) ist der Kunde nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank vom Kunden eine starke Kundenauthentifizierung nach § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen und Besitz (siehe Ziffer 2.3 dieser Bedingungen).

(v) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz (i) und (iii) verpflichtet, wenn der Kunde die Sperranzeige nach Ziffer 5 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte.

(vi) Die Absätze (ii) und (iv) bis (v) finden keine Abwendung, wenn der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

(vii) Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend Folgendes:

  • Der Kunde haftet für Schäden aufgrund von einem nicht autorisierten Zugriff und einer Änderung kundenspezifischer Informationen abweichend von Absatz (iii), wenn der Kunde fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.
  • Die Haftungsbeschränkung in Absatz (ii) findet keine Anwendung.

7.2.2. Haftung der Bank ab der Sperranzeige

Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Kunden erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Änderungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

7.2.3. Haftungsausschluss

Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.

8. Erklärungen der Bank und Postbereich

8.1. Einleitung

8.1.1. Bei dem Postbereich handelt es sich um eine Einrichtung, die die Weitergabe von Dokumenten und Informationen durch die Bank in Richtung des Kunden ermöglicht.

8.1.2. Bank und Kunde vereinbaren demgemäß, dass der Postbereich die Vorrichtung des Kunden zum Empfang jeglicher Mitteilungen und Erklärungen der Bank, insbesondere von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen, ist. 1.1.1 Der Kunde kann zudem den Postbereich zur Kontaktaufnahme mit der Bank nutzen.

8.2. Einrichtung und Nutzungsmöglichkeiten

8.2.1. Die Bank richtet für den Kunden einen elektronischen Postbereich ein. Diesen Postbereich wird der Kunde dazu nutzen, von der Bank eingestellte Dokumente abzurufen, anzusehen und ggf. herunterzuladen.

8.2.2. Der Kunde kann den Postbereich zur Übermittlung von Nachrichten an die Bank (wie z.B. Fragen zum Konto, Rückrufwunsch, Mobilfunknummeranpassung) nutzen. Eine Übermittlung von Dokumenten oder Grafiken des Kunden an die Bank über den Postbereich ist jedoch ausgeschlossen.

8.2.3. Kommt das Geschäftsverhältnis nicht zu Stande oder wird es nachträglich beseitigt (zum Beispiel durch Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts) kann die Bank den Postbereich unverzüglich deaktivieren und gegebenenfalls den Inhalt löschen.

8.2.4. Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Zugang zum Postbereich teilweise oder ganz zu sperren oder zu beschränken, wenn Umstände die Vermutung rechtfertigen, dass die Sicherheit des Zugriffs beeinträchtigt, ein nicht autorisierter oder betrügerischer Zugriff möglich sein kann oder die Bank berechtigt ist, die Geschäftsbeziehung zu dem Kunden aus wichtigem Grund zu kündigen.

8.3. Einstellen von Dokumenten und Verzicht des Kunden auf sonstige Zustellung

8.3.1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu, dass die Bank alle Dokumente im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung des Kunden zu der Bank verschlüsselt und rechtsverbindlich in dem für ihn eingerichteten elektronischen Postbereich bereitstellt, soweit nicht die Schriftform mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.

8.3.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis dazu, dass ihm solche Dokumente nicht auf anderem Weg bereitgestellt werden müssen. Der Kunde verzichtet insbesondere auf den postalischen Versand der in dem Postbereich eingestellten Dokumente.

8.3.3. Dokumente, die über den Postbereich bereitgestellt werden, werden nur dann zusätzlich postalisch versandt, wenn es aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

8.3.4. Ungeachtet dessen ist die Bank berechtigt, dem Kunden einzelne oder bei technischen Problemen alle Dokumente, auf dem Postweg oder in sonstiger Weise an den Kunden zuzusenden, wenn sie dies unter Berücksichtigung des Kundeninteresses als zweckmäßig erachtet.

8.4. Zugangszeitpunkt

8.4.1. Die von der Bank in den Postbereich eingestellten Dokumente gehen zu, wenn der Kunde von der Bank über die Einstellung und Möglichkeit des Abrufs über den Postbereich informiert wurde und üblicherweise mit der Kenntnisnahme durch den Kunden gerechnet werden kann, d.h. spätestens an dem Geschäftstag, der auf die Information der Bank folgt. Falls der Kunde die Dokumente in dem Postbereich bereits vorher tatsächlich abgerufen hat, gehen sie bereits zu diesem Zeitpunkt zu.

8.4.2. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs des jeweiligen Dokuments nach Ziffer 8.4.1 beginnt der Lauf der an diesen Zugang anknüpfenden Fristen (zum Beispiel eine Widerrufsfrist).

8.5. Integrität der Dokumente innerhalb des Postbereichs

8.5.1. Die Bank stellt die Unveränderbarkeit der Dokumente innerhalb des Postbereichs sicher.

8.5.2. Diese Pflicht gilt nicht, soweit die Dokumente außerhalb des Postbereichs gespeichert oder aufbewahrt werden. Sobald diese durch den Kunden außerhalb des Postbereichs gespeichert oder genutzt werden (zum Beispiel nach dem Herunterladen) übernimmt die Bank keine Verantwortung für die Integrität der Dokumente sowie deren Inhalt.

8.5.3. Aufgrund der individuellen Hard- oder Softwareeinstellung stimmt ein Ausdruck optisch nicht immer mit der Darstellung am Bildschirm überein.

8.6. Benachrichtigung

8.6.1. Die Bank wird dem Kunden bei Einstellung eines neuen Dokuments in den Postbereich einen Hinweis auf einen Posteingang per E-Mail an die für den Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Der Kunde wird regelmäßig seinen Posteingangs- sowie den Spam-Ordner der von ihm verwendeten E-Mail-Anwendung kontrollieren.

8.6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die bei Begründung der Geschäftsbeziehung mit der Bank mitgeteilte E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Mails bereit zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, der Bank eine Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.

8.7. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden

8.7.1. Der Kunde ist verpflichtet, den elektronischen Postbereich in regelmäßigen, angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch im Abstand von 14 Tagen, und im Falle eines konkreten Anlasses (zum Beispiel nach einer Weisung an die Bank oder nach einer Benachrichtigungs-E-Mail nach 8.6.1. dieser Bedingungen) stets unverzüglich auf Posteingang zu prüfen.

8.7.2. Der Kunde erklärt hiermit, dass die Bank ihren Übermittlungs- und Benachrichtigungspflichten mit dem Eingang der Dokumente in dem elektronischen Postbereich und der entsprechenden Benachrichtigungs-E-Mail an den Kunden nachgekommen ist.

8.7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Bank in dem Postbereich eingestellten Dokumente abzurufen und deren Inhalt hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.

8.7.4. Unbeschadet der Nr. 7 (2) der AGB der Bank hat der Kunde Beanstandungen gegenüber der Bank unverzüglich nach Zugang der Dokumente, mindestens in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder durch Nutzung des Postbereiches), anzuzeigen.

8.8. Speicherzeit

8.8.1. Die in dem Postbereich bereitgestellten Dokumente werden in dem Postbereich maximal für die Dauer von 3 Jahren ab Bereitstellung des jeweiligen Dokuments in dem Postbereich zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank werden die in dem Postbereich bereitgestellten Dokumente für weitere 460 Kalendertage bis zur Sperrung des gesamten Online-Bankings zur Verfügung gestellt. Dies gibt dem Kunden etwas Zeit, die von den deutschen Steuerbehörden geforderte Zinsbescheinigung zu beschaffen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Bank berechtigt, die Dokumente endgültig zu löschen. Eine gesonderte Benachrichtigung hierüber erhält der Kunde nicht.

8.8.2. Der Kunde ist für eine Sicherung der Dokumente für einen darüberhinausgehenden Zeitraum selbst verantwortlich. Der Kunde sollte daher die Dokumente regelmäßig abrufen und speichern.

8.8.3. Die Speicherzeit nach Ziffer 8.8.1 dieser Bedingungen richtet sich nach eventuellen, gegebenenfalls gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, denen der Kunde unterliegen mag.

8.9. Anerkennung der Dokumente

Die Bank gewährleistet nicht, dass die in dem Postbereich eingestellten Dokumente von Dritten, insbesondere den zuständigen Behörden und Stellen (wie die Finanzbehörden) anerkannt werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst bei der für ihn zuständigen Behörde oder Stelle über die Anerkennung der Dokumente zu informieren.

8.10. Aufrechterhaltung, Änderung des Services

8.10.1. Die Bank ist nicht verpflichtet, den Postbereich aufrecht zu erhalten.

8.10.2. Die Bank kann den Postbereich ganz oder in Teilen beschränken, umgestalten, weiterentwickeln oder einstellen und/oder die Nutzung durch den Kunden von Auflagen abhängig machen.

8.10.3. Über eine solche Änderung und/oder Einstellung des Postbereichs wird die Bank den Kunden mit angemessenem, zeitlichen Vorlauf informieren und den Kunden gegebenenfalls über den alternativen Kommunikationsweg in Kenntnis setzen.

8.10.4. Die Bank gewährleistet nicht die jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit des Postbereichs oder der darin eingestellten Dokumente. Die Bank kann die Erreichbarkeit des Postbereichs insbesondere für Wartungsfenster unterbrechen.

8.10.5. Die Erreichbarkeit kann auch wegen solcher, nicht im Machtbereich der Bank liegender Umstände (zum Beispiel Ausfall der Internetverbindung) unterbrochen sein.

Fassung Dezember 2022